Weitere Beratungsfelder für medizinische Leistungserbringer
Meine Rechtsberatung für medizinische Leistungserbringer richtet sich vornehmlich an Ärzte und Praxen im ambulanten Bereich. Das Leistungsportfolio wird stetig erweitert und umfasst derzeit vor allem die folgenden Schwerpunkte:
Ärztliches Vergütungsrecht
Im ärztlichen Vergütungsrecht liegt mein Fokus auf privatärztlichen Honoraren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Da diese Honorarvorgaben für viele Behandlungen im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 stammen, sind dort viele der heute gängigen Diagnose- und Behandlungsverfahren nicht abgebildet. Daher gibt es immer wieder Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Honorierung ärztlicher Leistungen und die richtige Anwendung der GOÄ. Regelmäßig besteht auch Unsicherheit bei der Frage, ob und in welcher Höhe ein Honorar verlangt werden kann, wenn Patienten zu vereinbarten Terminen nicht erscheinen. Im Fokus meiner Beratung stehen daher:
- Beratung zu Abrechnungsfragen nach der GOÄ sowie Prüfung und Durchsetzung ärztlicher Honorarforderungen
- Abwehr unberechtigter Rückforderungsansprüche
- Prüfung von (analogen) Abrechnungsmöglichkeiten nach GOÄ oder GOZ bei der Einführung neuer Behandlungsmethoden
- Erstellung rechtssicherer Behandlungsverträge und Honorarvereinbarungen zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
- Beratung zur rechtssicheren Gestaltung von Vereinbarungen über Ausfallhonorare (z. B. Fristen, Recall-Systeme, Dokumentation)
Behandlungsfehler / Arzthaftung
Medizinische Leistungserbringer vertrete ich bei dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers gerichtlich und außergerichtlich. Vor allem geht es dabei zunächst um die Klärung, welcher Vorwurf von wem erhoben wurde und auf welcher Grundlage Ansprüche geltend gemacht werden. Maßgeblich ist auch hier die Sichtung und Prüfung der Behandlungsdokumentation. Ausgehend davon kann festgelegt werden, welche Strategie im Einzelfall erfolgversprechend ist. Im weiteren Verlauf muss zudem eine Meldung an die Haftpflichtversicherung geklärt werden.
Datenschutzrecht
Bei der datenschutzrechtlichen Beratung steht die Einhaltung organisatorischer Datenschutzregelungen im Vordergrund. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist dabei kein Kann, sondern ein Muss. Die konsequente Beachtung der Vorschriften vermeidet nicht nur mögliche Bußgelder oder Schadensersatzansprüche wegen Verstößen, sondern trägt auch dazu bei, das Vertrauen der Patienten zu stärken, dass ihre Gesundheitsdaten in guten Händen sind.
- Umsetzung der Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Verarbeitung im Einzelfall (wie die Erhebung, Speicherung, Übermittlung und Löschung von Daten)
- Erfüllung organisatorischer Vorgaben, wie das Erstellen von Berechtigungskonzepten und das Führen von Verarbeitungsverzeichnissen
- Durchführung von entsprechenden Datenschutz-Schulungen
- Unterstützung bei der rechtssicheren Antwort auf datenschutzrechtliche Auskunftsverlangen
Compliance in medizinischen Einrichtungen
Unter Compliance wird allgemein die Einhaltung rechtlicher und unternehmensinterner Vorgaben verstanden. Bei medizinischen Einrichtungen bezieht sich mein Beratungsangebot vor allem auf die Einhaltung berufsständischer Regelungen sowie der Antikorruptionsgesetze, die für das Gesundheitswesen gelten.
- Beratung bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (Einrichtung und Betrieb einer internen Meldestelle, Umgang mit Meldungen, Aufklärung und Empfehlungen für Folgemaßnahmen)
- Erarbeitung von compliancebezogenen internen Regelwerken, z. B. einem Verhaltenskodex
- Erstellung spezifischer Regelungen zum Umgang mit Geschenken und sonstigen Zuwendungen, Vorgaben zum Datenschutz oder Richtlinien zum Umgang mit Interessenkonflikten
Kontakt
Daniel Gärtner, LL.M. (Wellington)
Rechtsanwalt
Uhlandstraße 7/1
74831 Gundelsheim
Tel.: 0160 976 534 89
E-Mail: info@dg-ra.de