Beratungsfelder für Ärzte und medizinische Einrichtungen
GOÄ-Abrechnungscheck
Wenn private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen Rechnungen nach der GOÄ kürzen, bedeutet das Honorarverluste und massiven Verwaltungsaufwand. Regelmäßig werden Kürzungen mit dem Verweis auf das Zielleistungsprinzip, die angebliche fehlende medizinische Notwendigkeit oder die pauschale Ablehnung von Analogbewertungen nach § 6 Abs. 2 GOÄ begründet. Dabei lassen sich viele Streitigkeiten von vornherein vermeiden, indem die für Sie wichtigsten und häufigsten Abrechnungsziffern sowie die gängigsten Ablehnungen juristisch geprüft und zukünftig rechtssicher abgerechnet werden können. Der GOÄ-Abrechnungscheck umfasst die juristische Prüfung der bei Ihnen wichtigsten und häufigsten Abrechnungsziffern sowie der gängigsten Ablehnungen. Im Detail erhalten Sie folgende Leistungen:
Juristische Prüfung: Anwaltliche Bewertung von bis zu 10 abgewiesenen Abrechnungsziffern aus Ihrem Praxisalltag auf Basis der aktuellen GOÄ-Rechtsprechung.
Ampel-Protokoll: Sie erhalten eine übersichtliche, tabellarische Auswertung mit folgenden praxistauglichen Einschätzungen:
- Rot: Die Kürzung ist rechtlich vertretbar oder ein Vorgehen wirtschaftlich nicht sinnvoll (z. B. wegen Dokumentationsmängeln).
- Gelb: Ein zumindest formloser Widerspruch mit Gegendarstellung durch die Praxis ist empfehlenswert.
- Grün: Die Begründung der Versicherung ist juristisch nicht haltbar; eine Durchsetzung der Forderung hat Aussicht auf Erfolg.
Strategie-Gespräch: Ein 30-minütiger Videocall (z. B. Zoom/Teams) zur gemeinsamen Besprechung der Ergebnisse.
Praxis-Optimierung: Konkrete Handlungsempfehlungen, wie Sie systematische Streichungen durch Anpassungen bei der Dokumentation oder Rechnungsstellung künftig von vornherein vermeiden.
Ablauf
Um Ihren Aufwand so gering wie möglich zu halten, sind für den GOÄ-Abrechnungscheck nur wenige Schritte notwendig:
Schritt 1: Sie legen fest, welche Abrechnungsziffern (bis zu 10) geprüft werden sollen. Ihrer Auswahl entsprechend stellen Sie mir anonymisierte Rechnungen und die relevanten Auszüge aus der Behandlungsdokumentation sowie die Ablehnungsschreiben der PKV/ Beihilfe zur Verfügung (die Schwärzung personenbezogener Daten ist hierbei aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend erforderlich).
Schritt 2: Ihre Unterlagen werden juristisch geprüft. Sie erhalten für die jeweiligen GOÄ-Ziffern ein Ampel-Protokoll.
Schritt 3: Wir besprechen die Ergebnisse kompakt per Videocall. Auf Wunsch lässt ich auch ein etwaiges weiteres Vorgehen abstimmen (z. B. Übernahme der weiteren außergerichtlichen Korrespondenz in den „grünen“ Fällen).
Kosten
Die Kosten des GOÄ-Abrechnungschecks in dem beschriebenen Umfang belaufen sich auf 490,00 € netto.
Ärztliches Vergütungsrecht
Im ärztlichen Vergütungsrecht liegt mein Fokus auf privatärztlichen Honoraren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Da diese Honorarvorgaben für viele Behandlungen im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 stammen, sind dort viele der heute gängigen Diagnose- und Behandlungsverfahren nicht abgebildet. Daher gibt es immer wieder Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Honorierung ärztlicher Leistungen und die richtige Anwendung der GOÄ. Regelmäßig besteht auch Unsicherheit bei der Frage, ob und in welcher Höhe ein Honorar verlangt werden kann, wenn Patienten zu vereinbarten Terminen nicht erscheinen. Im Fokus meiner Beratung stehen daher:
- Beratung zu Abrechnungsfragen nach der GOÄ sowie Prüfung und Durchsetzung ärztlicher Honorarforderungen
- Abwehr unberechtigter Rückforderungsansprüche
- Prüfung von (analogen) Abrechnungsmöglichkeiten nach GOÄ oder GOZ bei der Einführung neuer Behandlungsmethoden
- Erstellung rechtssicherer Behandlungsverträge und Honorarvereinbarungen zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
- Beratung zur rechtssicheren Gestaltung von Vereinbarungen über Ausfallhonorare (z. B. Fristen, Recall-Systeme, Dokumentation)
Behandlungsfehler / Arzthaftung
Medizinische Leistungserbringer vertrete ich bei dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers gerichtlich und außergerichtlich. Vor allem geht es dabei zunächst um die Klärung, welcher Vorwurf von wem erhoben wurde und auf welcher Grundlage Ansprüche geltend gemacht werden. Maßgeblich ist auch hier die Sichtung und Prüfung der Behandlungsdokumentation. Ausgehend davon kann festgelegt werden, welche Strategie im Einzelfall erfolgversprechend ist. Im weiteren Verlauf muss zudem eine Meldung an die Haftpflichtversicherung geklärt werden.
Datenschutzrecht
Bei der datenschutzrechtlichen Beratung steht die Einhaltung organisatorischer Datenschutzregelungen im Vordergrund. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist dabei kein Kann, sondern ein Muss. Die konsequente Beachtung der Vorschriften vermeidet nicht nur mögliche Bußgelder oder Schadensersatzansprüche wegen Verstößen, sondern trägt auch dazu bei, das Vertrauen der Patienten zu stärken, dass ihre Gesundheitsdaten in guten Händen sind.
- Umsetzung der Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Verarbeitung im Einzelfall (wie die Erhebung, Speicherung, Übermittlung und Löschung von Daten)
- Erfüllung organisatorischer Vorgaben, wie das Erstellen von Berechtigungskonzepten und das Führen von Verarbeitungsverzeichnissen
- Durchführung von entsprechenden Datenschutz-Schulungen
- Unterstützung bei der rechtssicheren Antwort auf datenschutzrechtliche Auskunftsverlangen
Compliance in medizinischen Einrichtungen
Unter Compliance wird allgemein die Einhaltung rechtlicher und unternehmensinterner Vorgaben verstanden. Bei medizinischen Einrichtungen bezieht sich mein Beratungsangebot vor allem auf die Einhaltung berufsständischer Regelungen sowie der Antikorruptionsgesetze, die für das Gesundheitswesen gelten.
- Beratung bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (Einrichtung und Betrieb einer internen Meldestelle, Umgang mit Meldungen, Aufklärung und Empfehlungen für Folgemaßnahmen)
- Erarbeitung von compliancebezogenen internen Regelwerken, z. B. einem Verhaltenskodex
- Erstellung spezifischer Regelungen zum Umgang mit Geschenken und sonstigen Zuwendungen, Vorgaben zum Datenschutz oder Richtlinien zum Umgang mit Interessenkonflikten
Kontakt
Daniel Gärtner, LL.M. (Wellington)
Rechtsanwalt
Uhlandstraße 7/1
74831 Gundelsheim
Tel.: 0160 976 534 89
E-Mail: info[at]dg-ra.de