Ärztliches Vergütungsrecht

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung im ärztlichen Vergütungsrecht. Davon werden im Hinblick auf privatversicherte oder selbstzahlende Patienten insbesondere die folgenden Themenfelder abgedeckt:

  • Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten mit Leistungserbringern rund um privatärztliche Abrechnungen
  • Prüfung von Rückforderungsansprüchen bei gezahlten Pauschalhonoraren für chirurgische Eingriffe und Operationen (insbesondere Liposuktionen bei Lipödem)
  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen private Krankenversicherungen
  • Prüfung von Honorarforderungen aus Wahlleistungsvereinbarungen bei voll- und teilstationärer Behandlung im Krankenhaus
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus der Datenschutz-Grundverordnung gegen Leistungserbringer und medizinische Einrichtungen

Das Leistungsportfolio für medizinische Leistungserbringer wird stetig erweitert und umfasst derzeit vor allem die folgenden Bereiche:

  • Beratung zu Abrechnungsfragen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie Prüfung und Durchsetzung ärztlicher Honorarforderungen
  • Abwehr von Honorarrückforderungen
  • Erstellung rechtssicherer Behandlungsverträge und Honorarvereinbarungen zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
  • Beratung zur rechtssicheren Gestaltung von Vereinbarungen über Ausfallhonorare (z. B. Fristen, Recall-Systeme, Dokumentation)

Kontakt

Daniel Gärtner, LL.M.
Rechtsanwalt

Uhlandstraße 7/1
74831 Gundelsheim

Tel.: 0160 976 534 89
E-Mail: info@dg-ra.de

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