Ärztliches Vergütungsrecht
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung im ärztlichen Vergütungsrecht. Davon werden im Hinblick auf privatversicherte oder selbstzahlende Patienten insbesondere die folgenden Themenfelder abgedeckt:
- Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten mit Leistungserbringern rund um privatärztliche Abrechnungen
- Prüfung von Rückforderungsansprüchen bei gezahlten Pauschalhonoraren für chirurgische Eingriffe und Operationen (insbesondere Liposuktionen bei Lipödem)
- Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen private Krankenversicherungen
- Prüfung von Honorarforderungen aus Wahlleistungsvereinbarungen bei voll- und teilstationärer Behandlung im Krankenhaus
- Durchsetzung von Ansprüchen aus der Datenschutz-Grundverordnung gegen Leistungserbringer und medizinische Einrichtungen
Das Leistungsportfolio für medizinische Leistungserbringer wird stetig erweitert und umfasst derzeit vor allem die folgenden Bereiche:
- Beratung zu Abrechnungsfragen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie Prüfung und Durchsetzung ärztlicher Honorarforderungen
- Abwehr von Honorarrückforderungen
- Erstellung rechtssicherer Behandlungsverträge und Honorarvereinbarungen zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
- Beratung zur rechtssicheren Gestaltung von Vereinbarungen über Ausfallhonorare (z. B. Fristen, Recall-Systeme, Dokumentation)
Kontakt
Daniel Gärtner, LL.M.
Rechtsanwalt
Uhlandstraße 7/1
74831 Gundelsheim
Tel.: 0160 976 534 89
E-Mail: info@dg-ra.de