Behandlungsfehler / Arzthaftung
Behandlungsfehler können für Patienten weitreichende Folgen haben – gesundheitlich, finanziell und emotional. Daher ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Patient besonders wichtig. Ebenso wichtig ist es, bei vermuteten Behandlungsfehlern frühzeitig aktiv zu werden, um Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der geschuldete fachliche Standard der Behandlung unterschritten wird. Da sich eine ärztliche Behandlung auf mehrere Phasen erstreckt, können unterschiedliche Behandlungsfehler vorliegen:
- Es hat sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht, das für den Behandelnden voll beherrschbar war
- Befunderhebungsfehler, wenn es der Behandelnde unterlassen hat, einen medizinisch gebotenen Befund rechtzeitig zu erheben oder zu sichern
- Diagnosefehler durch das Stellen einer nicht mehr vertretbaren Diagnose
- Organisationsfehler, z. B. durch Einsatz von nicht ausreichend qualifiziertem Personal oder Mängel in der Hygiene oder medizinischen Ausstattung
- Therapiefehler, wenn eine nicht indizierte Therapie angeordnet oder durchgeführt wird oder es bei einer indizierten Therapie zu Ausführungsfehlern kommt
- Aufklärungsfehler durch eine mangelhafte Aufklärung des Patienten über Risiken, Erfolgsaussichten und Alternativen zu der vorgesehenen Behandlung
Ob im Einzelfall ein Behandlungsfehler vorliegt und welcher einschlägig ist, kann nur anhand einer Prüfung der Behandlungsdokumentation erfolgen. Daher geht es in diesen Fällen zunächst darum, sich einen Überblick über die vorhandene Dokumentation zu verschaffen und diese gegebenenfalls zu vervollständigen – insbesondere durch die Anforderung der Patientenakte bei den betroffenen Leistungserbringern. Der weitere Ablauf hängt von den individuellen Umständen und insbesondere von den eingetretenen Folgen ab. Oft wird für das Erkennen eines Behandlungsfehlers sachverständige Unterstützung (z. B. durch die gesetzliche Krankenkasse) erforderlich sein. Die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlern nimmt üblicherweise Zeit in Anspruch und zumeist ist nicht mit einer schnellen Erledigung zu rechnen. Oberstes Ziel ist es dennoch, eine möglichst schnelle und unbürokratische Lösung für die Patienten zu erreichen. Wenn eine gerichtliche Klärung notwendig ist, vertrete ich Patienten beim gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung ihrer Ansprüche. Mein Fokus liegt hier bei Fällen aus dem ambulanten Bereich.
Medizinische Leistungserbringer vertrete ich bei dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers gerichtlich und außergerichtlich. Vor allem geht es dabei zunächst um die Klärung, welcher Vorwurf von wem erhoben wird und ob bereits Dokumentation hierzu vorliegt. Im weiteren Verlauf muss eine Meldung an die Haftpflichtversicherung geklärt werden. Maßgeblich ist auch hier die Sichtung und Prüfung der Behandlungsdokumentation. Ausgehend davon kann festgelegt werden, welche Strategie im Einzelfall erfolgversprechend ist.
Kontakt
Daniel Gärtner, LL.M.
Rechtsanwalt
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