Compliance in medizinischen Einrichtungen
Unter Compliance wird allgemein die Einhaltung rechtlicher und unternehmensinterner Vorgaben verstanden. Bei medizinischen Einrichtungen bezieht sich mein Beratungsangebot vor allem auf die Einhaltung berufsständischer Regelungen sowie der Antikorruptionsgesetze, die für das Gesundheitswesen gelten. Medizinische Einrichtungen mit in der Regel mehr als 50 Beschäftigten sind zudem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben. In diesem Zusammenhang berate ich medizinische Einrichtungen bei der Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben – von der Einrichtung und dem Betrieb über den Umgang mit Meldungen und der notwendigen Aufklärung bis hin zu Empfehlungen für Folgemaßnahmen.
Daneben unterstütze ich medizinische Einrichtungen bei der Erarbeitung von compliancebezogenen internen Regelwerken – z. B. einem Verhaltenskodex, spezifischen Regelungen zum Umgang mit Geschenken und sonstigen Zuwendungen, Vorgaben zum Datenschutz oder Richtlinien zum Umgang mit Interessenkonflikten.
Kontakt
Daniel Gärtner, LL.M.
Rechtsanwalt
Uhlandstraße 7/1
74831 Gundelsheim
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