Datenschutzrecht

Im Bereich des Datenschutzrechts vertrete ich Patienteninteressen im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten, die bei Arztpraxen, Krankenhäusern, den Krankenversicherungen usw. gespeichert sind. Das umfasst insbesondere folgende Leistungen:

  • Prüfung und Durchsetzung von Auskunftsansprüchen – vor allem hinsichtlich der Informationen in der Patientenakte
  • Geltendmachung des Rechts auf Berichtigung falscher Daten (z. B. falscher Diagnosen) und Löschung von Daten
  • Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Verletzung von Datenschutzgesetzen

Auf Seiten der medizinischen Einrichtungen stehen neben der Beratung bei datenschutzrechtlichen Ansprüchen von Patienten die Einhaltung organisatorischer Datenschutzregelungen im Vordergrund. Denn insbesondere aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben sich zahlreiche Vorgaben für den Umgang mit Patientendaten. Das betrifft nicht nur die Verarbeitung im Einzelfall wie die Erhebung, Speicherung, Übermittlung und Löschung von Daten. Es ergeben sich auch organisatorische Vorgaben wie das Erstellen von Berechtigungskonzepten, Durchführung von Schulungen und das Führen von Verarbeitungsverzeichnissen. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben ist dabei kein Kann, sondern ein Muss. Die konsequente Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften vermeidet daher nicht nur mögliche Bußgelder wegen Verstößen, sondern trägt auch dazu bei, das Vertrauen der Patienten zu stärken, dass ihre Gesundheitsdaten in guten Händen sind.

Kontakt

Daniel Gärtner, LL.M.
Rechtsanwalt

Uhlandstraße 7/1
74831 Gundelsheim

Tel.: 0160 976 534 89
E-Mail: info@dg-ra.de

Nach oben scrollen