Rechtsberatung für Patienten
Patienten vertrete ich schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen:
Ärztliches Vergütungsrecht
Im ärztlichen Vergütungsrecht vertrete ich Selbstzahlende und privat Krankenversicherte bei Honorarstreitigkeiten. Meine Tätigkeit umfasst hierbei:
- Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten mit Leistungserbringern rund um privatärztliche Abrechnungen
- Prüfung von Rückforderungsansprüchen bei gezahlten Pauschalhonoraren für chirurgische Eingriffe und sonstigen. Hier liegt mein Schwerpunkt in der Prüfung von Rückforderungsansprüchen nach einer Liposuktion und ästhetischen Operationen
- Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen private Krankenversicherungen
- Prüfung von Honorarforderungen aus Wahlleistungsvereinbarungen bei voll- und teilstationärer Behandlung im Krankenhaus
Behandlungsfehler / Arzthaftung
Behandlungsfehler können für Patienten weitreichende Folgen haben – gesundheitlich, finanziell und emotional. Daher ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Patient besonders wichtig. Ebenso wichtig ist es, bei vermuteten Behandlungsfehlern frühzeitig aktiv zu werden, um Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der geschuldete fachliche Standard der Behandlung unterschritten wird. Da sich eine ärztliche Behandlung auf mehrere Phasen erstreckt, können unterschiedliche Behandlungsfehler vorliegen:
- Es hat sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht, das für den Behandelnden voll beherrschbar war
- Befunderhebungsfehler, wenn es der Behandelnde unterlassen hat, einen medizinisch gebotenen Befund rechtzeitig zu erheben oder zu sichern
- Diagnosefehler durch das Stellen einer nicht mehr vertretbaren Diagnose
- Organisationsfehler, z. B. durch Einsatz von nicht ausreichend qualifiziertem Personal oder Mängel in der Hygiene oder medizinischen Ausstattung
- Therapiefehler, wenn eine nicht indizierte Therapie angeordnet oder durchgeführt wird oder es bei einer indizierten Therapie zu Ausführungsfehlern kommt
- Aufklärungsfehler durch eine mangelhafte Aufklärung des Patienten über Risiken, Erfolgsaussichten und Alternativen zu der vorgesehenen Behandlung
Ob im Einzelfall ein Behandlungsfehler vorliegt und welcher einschlägig ist, kann nur anhand einer Prüfung der Behandlungsdokumentation erfolgen. Daher geht es in diesen Fällen zunächst darum, sich einen Überblick über die vorhandene Dokumentation zu verschaffen und diese gegebenenfalls zu vervollständigen – insbesondere durch die Anforderung der Patientenakte bei den betroffenen Leistungserbringern. Der weitere Ablauf hängt von den individuellen Umständen und insbesondere von den eingetretenen Folgen ab. Oft wird für das Erkennen eines Behandlungsfehlers sachverständige Unterstützung (z. B. durch die gesetzliche Krankenkasse) erforderlich sein. Die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlern nimmt üblicherweise Zeit in Anspruch und zumeist ist nicht mit einer schnellen Erledigung zu rechnen. Oberstes Ziel ist es dennoch, eine möglichst schnelle und unbürokratische Lösung für die Patienten zu erreichen. Wenn eine gerichtliche Klärung notwendig ist, vertrete ich Patienten beim gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung ihrer Ansprüche. Mein Fokus liegt hier bei Fällen aus dem ambulanten Bereich.
Krankenversicherungsrecht
Das Krankenversicherungsrecht betrifft die Rechte und Pflichten von Versicherten gegenüber ihrer Krankenversicherung – sowohl in der gesetzlichen (GKV) als auch in der privaten Krankenversicherung (PKV). Ich vertrete und berate Versicherte in beiden Bereichen, außergerichtlich wie auch gerichtlich.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf vielfältige Leistungen im Krankheitsfall (z. B. Krankenbehandlung, Krankengeld, Zahnersatz sowie die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln). Häufig entstehen Streitigkeiten darüber, ob ein Anspruch auf bestimmte Behandlungen oder sonstige Leistungen besteht. In diesem Bereich unterstütze ich Sie insbesondere durch:
- Beratung und Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse (z. B. bei neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden)
- Klärung des Vorbehalts der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit
- Vertretung sowohl im Widerspruchsverfahren als auch vor den Sozialgerichten
Private Krankenversicherung (PKV) In der privaten Krankenversicherung richtet sich der konkrete Leistungsanspruch nach den jeweiligen Vertrags- und Tarifbedingungen. Versicherte haben in der Regel Anspruch auf medizinisch notwendige Heilbehandlung infolge von Krankheit oder Unfall. Typische Streitpunkte betreffen die Ablehnung oder Kürzung von Erstattungen. Hierbei stehe ich Ihnen zur Seite:
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der PKV – von der außergerichtlichen Korrespondenz bis zur gerichtlichen Vertretung
- Beratung zu rechtlichen Schritten, wenn die private Krankenversicherung eingereichte Arztrechnungen kürzt oder nur teilweise erstattet
- Klärung der Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen, Medikamente oder Heilmittel
Datenschutzrecht
Im Bereich des Datenschutzrechts vertrete ich Patienteninteressen im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten, die bei Arztpraxen, Krankenhäusern, den Krankenversicherungen usw. gespeichert sind. Das umfasst insbesondere folgende Leistungen:
- Prüfung und Durchsetzung von Auskunftsansprüchen – vor allem hinsichtlich der Informationen in der Patientenakte
- Geltendmachung des Rechts auf Berichtigung falscher Daten (z. B. falscher Diagnosen) und Löschung von Daten
- Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Verletzung von Datenschutzgesetzen
Kontakt
Daniel Gärtner, LL.M. (Wellington)
Rechtsanwalt
Uhlandstraße 7/1
74831 Gundelsheim
Tel.: 0160 976 534 89
E-Mail: info@dg-ra.de